Begleitschutz
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist der Begleitschutz
Der Begleitschutz ist ähnlich, wie der Personenschutz. Jedoch wird der Begleitschutz als unbewaffneter ''Personenschutz'' (gemäßigter Personenschutz) angesehen. Man kann aber den Begleitschutz auch anders definieren: Der Begleitschutz ist ein zeitlich und örtlich eingeschränkter Einsatz, der zu einer Zeit und an einem Ort X beginnt und in einer recht überschaubaren Zeit an einem bestimmten Punkt endet, wenn die Schutzperson außer Gefahr ist. Diesen Schutz kann man auch theoretisch bewaffnet durchführen. Das hängt von der Gefährdung der Schutzperson ab.
Die Planung und Durchführung des Schutzes wird genauso gehandhabt, wie beim Personenschutz.
Allerdings gibt es oft bei solchen Einsätzen wie beim ''gemäßigten Personenschutz'' durch mangelnden Informationsfluss seitens der Auftraggeber/Schutzperson/Veranstalter Komplikationen. Wir raten hierbei allen, die einen solchen Schutz benötigen oder einen solchen Schutz für jemand anderen veranlassen, in einem detaillierten Gespräch mit dem Sicherheitsunternehmen zu überlegen, ab wann, wo, mit wie vielen Begleitschützern, bis wann und wohin die zu schützende Person den Schutz benötigt.
In den Bereichen Personen- bzw. Begleitschutz ist dringend zu beachten, dass bei so einem Auftrag eine gewisse Vorlaufzeit benötigt wird, weil im Vorfeld Aufklärungsarbeiten verrichtet, Routen geplant und ein entsprechendes Team aufgestellt werden muss.
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