
Personenschutz
Leib und Leben ist das höchste Gut was wir schützen müssen.
Eines unserer Schwerpunkte ist der Personenschutz.
Unter dem Begriff Personenschutz versteht man im Allgemeinen den Schutz von einer oder mehreren Personen an einem Ort (bewaffneter Objektschutz / Personenschutz) oder begleitend zu verschiedenen Orten (z.B. Inlands-/Auslandsreisen, Personenrückführungen aus Krisengebieten, Flugbegleitungen).
Der Personenschutz wird überwiegend bewaffnet, aber auch je nach Gefährdung der Schutzperson (Gefahrenstufen I –III), unbewaffnet durchgeführt.
Für einen optimalen Schutz benötigt man in der Regel vier bis sechs Personenschützer, die rund um die Uhr die Bewachung der/des Klienten übernehmen. Dabei bildet man zwei bis drei Gruppen mit unterschiedlichen Aufgaben, bei denen diese sich auch abwechseln können. Eine Gruppe bildet den engen und die zweite den weiten Kreis um die Schutzperson. Die dritte Gruppe gehört zu den Aufklärern. Es ist deren Aufgabe die Vorhut zu bilden, um rechtzeitig Gefahren zu erkennen und sie frühzeitig zu verhindern (präventiver Personenschutz). Hierbei müssen die Personenschützer sehr sensibel vorgehen, um die Bewegungsfreiheit der/des Klienten, soweit wie möglich zu gewähren.
Um einen optimalen Personenschutz gewährleisten zu können, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung, Qualifikationen und ständigem Training, wie zum Beispiel mit Schusswaffen, Fahrsicherheitstraining, Nahkampf und erste Hilfemaßnahmen. Das Vertrauen und die Zuverlässigkeit muss das oberste Gebot innerhalb des Teams sein, um professionell und diskret arbeiten zu können.
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